Mit einem reisserischen "Woot Konzepte aufgepasst ..." warnt heute wieder mal ein Anwaltsblog vor dem Thema Live Shopping. Mit den üblichen Konjunktivkonstruktionen und vielen Wenn und Abers werden mögliche Risiken und Gefahren heraufbeschworen.
Vorsicht ist geboten, und die Warnhinweise wären absolut in Ordnung, wenn dabei nicht der Eindruck entstünde, als ob für Live Shopping Dienste andere Regeln gälten als für klassische E-Commerce Shops. Und als ob es ein besonderes Rechtsbewusstsein für Woot!-Dienste bräuchte.
Dem ist nicht so.
Wer sich an die geltenden Bestimmungen hält, der hat bei Woot! & Co nicht mehr zu befürchten als sonst auch. Online-Shops befinden sich in ständiger Abmahngefahr. Aber unterm Strich sind Live Shopping Konzepte nicht abmahnanfälliger als herkömmliche E-Commerce Konzepte.
Im Grunde sogar weniger, weil sich der Betreiber eines Live Shopping Dienstes nur um täglich ein Produkt (mit überdurchschnittlich hoher Verfügbarkeit!) zu kümmern hat, während anderen Online-Shops täglich Dutzende von Produkte um die Ohren fliegen können.
Wenn man den Rechtzweinull-Beitrag liest, könnte überdies der Eindruck entstehen, als ob Tagesaktionen etwas spektakulär Neues wären. Zeitlich begrenzte Sonderaktionen sind spätestens seit dem Fall des Rabattgesetzes ein wesentlicher Bestandteil (nicht nur) des Online-Handels. Selbst Tagesaktionen sind durch QVC & Co. auch in Deutschland seit Jahren etabliert.
Oder anders gesagt: Dutzende von Händler betreiben dieses Geschäft seit Jahren erfolgreich und rechtskonform.
Aufklärung in Rechtsfragen mag sicherlich hilfreich und notwendig sein, aber wenn, dann bitte im Fairplay-Modus, um bestmöglich zu informieren und nicht nur Panik zu schüren, sondern ernsthaft aufzuklären.
Vielleicht gibt es ja irgendwann auch einmal einen Beitrag, der neben den rechtlichen Risiken auch die rechtlichen Möglichkeiten im Live Shopping aufzeigt ...
Frühere Beiträge zum Thema:
Naja, wer Aufmerksamkeit will, muss eben den Weltuntergang predigen. Und das Rezept fürs Überleben auch gleich in Aussicht stellen. Das Geschäft mit der Angst ernährt ja viele Branchen.
Kommentiert von: Ulrich | 06. Juni 07 um 09:04 Uhr
Lieber Herr Krisch,
Sie haben ohne Frage Recht damit, dass für Woot-Konzepte keine anderen Regeln gelten als für entsprechende Offline-Werbung.
Deshalb findet sich in meinem Beitrag auch folgender Hinweis:
"Die ausgeführten, im wesentlichen im Bereich der Print-Werbung entwickelten Rechtsgrundsätze gelten auch für die Verkehrserwartung bei Angeboten im Internet-Versandhandel und sind damit wohl ohne weiteres auch auf die Woot-Konzepte anzuwenden."
Ich versuche demnach - zumindest meiner Auffassung nach - nicht irgendeine unbegründete Angst zu schüren, sondern erläutere zunächst die ohnehin geltenden Rechtsgrundsätze und weise dann darauf hin, dass diese (natürlich) auch im Internet und damit bei den Woot-Konzepten gelten. Leider zeigt die Durchsicht einzelner Woot-Konzepte, dass das Bewußtsein für diese rechtliche Problematik nicht in ausreichendem Maß vorhanden war/ist.
Nachdem man im Internet herzlich wenig zu diesem Thema findet, habe ich eine entsprechende Aufklärung für durchaus sinnvoll erachtet.
Wie die (jedenfalls für meine Verhältnisse) guten Zugriffszahlen zeigen, stösst dieses Thema doch auch auf einiges Interesse....
Ich will auch keine Panik machen, sondern sage ja am Schluss, dass man bei der Beachtung dieser recht detailliert dargelegten Grundsätze diesbezüglich keine allzu grosse Sorge haben muss.
Richtig ist natürlich auch, dass neue Projekte immer einer gewissen "Abmahngefahr" ausgesetzt sind. Nichtsdesotrotz müssen sich betroffene Plattformbetreiber nicht ohne Not diesem weiteren Risiko aussetzen, wenn zumindest solche Abmahnungen mit entsprechender Kenntnis von den wettbewerbsrechtlichen Implikationen vermieden werden können.
Bisher habe ich eigentlich recht positives Feedback auf mein Blog und die zahlreichen Informationen bekommen, die ich mit nicht unerheblicher Mühe zusammenstelle und so frei zur Verfügung stelle.
Dabei bemühe ich mich objektiv und ohne unnötige Panikmache aufzuklären.
Darüber hinaus ist mir eigentlich auch nicht klar, wo ich angeblich den Eindruck zu erwecken versuche, solche Tagesaktionen wären etwas bahnbrechend Neues. Vielmehr ist es doch so, dass die neuen Woot-Plattformen in zahlreichen Blogbeiträgen als neue und innovative Konzepte vorgestellt werden. Ich sage lediglich, dass - auch hier - die in den Printmedien entwickelten wettbewerbsrechtlichen Grundsätze gelten.
Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, dass ich auch meine Überschrift nicht für "reißerisch" halte. Vielmehr ist es meiner Ansicht nach auch für Rechtsanwälte nur legitim, wenn Sie Überschriften wählen, die sofort zeigen, was im Artikel drin ist und (wie bei eigentlich allen anderen Bloggern auch) natürlich auch ein gewisses Interesse hervor rufen sollen.
Mit freundlichem Gruss
Carsten Ulbricht
Kommentiert von: Carsten Ulbricht | 06. Juni 07 um 09:33 Uhr
Danke für diesen Beitrag!
Die Anwaltssippe ist ja nicht ganz unschuldig daran, dass sich Neugründer oftmals vor lauter heraufbeschworenen "Gefahren" nicht trauen, Chancen wahrzunehmen. In wie vielen Teams wird die Ideenfindung im vorauseilenden Gehorsam von rechtlichen Bedenken gelähmt?
Dabei ist doch jede Veröffentlichung im Web, egal ob Service, Shop oder sonstwas potenziell gefährdet - durch abmahnende Anwälte und Vereine.
Was am meisten nervt, ist die fehlende Konstruktivität: die "Gefahr" an sich ist auf erschreckende Weise allgemeingültig und immer gut für einen Blogeintrag, eine PR-Meldung etc.
Aber die Abwendung der Gefahr ("das Rezept für's Überleben" wie Ulrich sagt) gibt's natürlich immer nur in einer kostenpflichtigen Einzelfallprüfung...
Kommentiert von: Daniel | 06. Juni 07 um 10:44 Uhr
Wo / wann hat den ein Anwalt schon bzgl. Liveshopping gewarnt?
Außerdem ist es doch lobenswert, dass man auf die Problematik hinweist. Soll ja auch Opportunisten geben, die sowas mal kurz abmahnen...
Als Laie meine ich gelesen zu haben, dass zB das Marketinginstrument "Erster Käufer kriegt xy" wettbewerbstechnisch riskant ist. Habe die Quelle gefunden. Dort heißt es:
Eine unsachliche Beeinflussung des Verbrauchers kommt aber auch in solchen Fällen in Betracht, in denen eine Rabattaktion zeitlich sehr kurz befristet ist, wenn für die Befristung kein zwingender Grund vorliegt und die Rationalität der Kaufentscheidung hierdurch ausgeschaltet wird. Insoweit muss der Verbraucher vor seiner Kaufentscheidung noch genügend Zeit haben, Konkurrenzangebote zu prüfen und er darf auch keiner unmittelbaren Beeinflussung durch den Verkäufer ausgesetzt sein.
Bin ich jetzt auch der Buhmann?
Kommentiert von: Gärtner | 06. Juni 07 um 13:54 Uhr
Es geht hier nicht um Buhmann ja oder nein, sondern um die einseitige Darstellung und darum, wie verantwortungsbewusst gerade Anwälte (qua der ihnen zugesprochenen Autorität) mit einem Thema umgehen.
In Deutschland gab es lange Zeit auch deswegen keine Versuche in Richtung Woot!, weil eine Anwältin sehr frühzeitig per Blog kundgetan hat, dass ein Woot!-Ansatz in Deutschland rechtlich sehr bedenklich und damit quasi unmöglich sei.
Im nachhinein sieht man, wie qualifiziert dieser Beitrag war. Google (Suche Woot Deutschland bzw. deutsches Woot) hat ihn sicherlich noch irgendwo.
Kommentiert von: Exciting Commerce | 06. Juni 07 um 14:22 Uhr
Habe das Blog der Anwältin zwar nicht gefunden, dafür aber einen ähnlichen Bericht -> http://legalershop.blogg.de/eintrag.php?id=22
Ich bin Fan vom woot!-Konzept und glaube/hoffe an beständigen Erfolg. Allerdings würde ich noch nicht so früh darüber Urteilen, ob rechtliche Warnungen unqualifizert sind / waren. Das Konzept steht in D noch in den Kinderschuhen. Ist es nicht besser, wenn man über potentielle Rechtsrisiken informiert ist?
Überhaupt verstehe ich die Ablehnung gegen den Beitrag nicht. Wie kann man einem Anwalt Einseitigkeit vorwerfen, wenn er sich nur auf rechtliche Aspekte bezieht.
Deine Beiträge beschreiben Marketingthemen. Da fehlt mir auch ab und an der kritische Blick aus der Sicht der Endkunden. Denn so toll sind die Angebote bzw. Produkte nicht immer. Aber das wäre dann eben ein Thema für ein Verbraucherblog bzw. einen Generalisten...
Kommentiert von: Gärtner | 06. Juni 07 um 18:19 Uhr
Ich geb mich geschlagen. Und verweise auf Daniel bzw. den obigen Beitrag. Dort sind alle Punkte, vor allem aber die andere Seite der Medaille, erklärt.
Kommentiert von: Exciting Commerce | 06. Juni 07 um 22:10 Uhr
Die "rechtlichen" Würdigungen, die ich bislang gehört habe, halte ich allesamt für stark an den Haaren herbei gezogen. Von der juristischen Qualität der Einlassungen wird da doch die Juristen-Schwemme bemerkbar, weil ja bekanntlich ein solches inflationäres Angebot immer die Qualität der Vorträge senkt. Und um des PR-Effekts und der Hoffnung auf den ersten Klienten ist eben mancher zu allem und alle zu manchem bereit. Auf neu-deutsch hat man sowas früher einfach mal als "bull shit" bezeichnet und das ist es wohl auch.
Vom Start von schutzgeld.de an habe ich auch solche "Warnhinweise" erhalten und direkt danach ging dieser Aspekt auch durch diverse Foren. Ich halte die juristischen Argumente nach wie vor für relativ albern und sie decken sich nicht einmal mit dem an sich natürlich absurden Abmahnwahn in der deutschen Rechtssprechung. Der "normale" Abmahner wird ja nun zunächst mal das grundsätzliche Problem haben, ein Wettbewerbsverhältnis nachzuweisen. Wenn wir mal einen Tag einen Computer verkaufen - stehen wir dann nachhaltig(!!!) mit PC-Händlern im Wettbewerb? Dann wird ja meist die zur Verfügung stehende Menge nicht veröffentlicht. Wie will denn einer beweisen, dass die nicht ausreichend war? Und wie definiert sich in diesem Falle "ausreichend" wo ja die Angebotslaufzeit klare 24h sind, bei www.schutzgeld.de jedenfalls.
Dann käme noch, dass wir jeden Tag ein neues Produkt haben und jeweils gibt es dann ein unterschiedliches "ausreichend" bezogen auf die Menge. MP3 Player wird man mehr verkaufen, als etwa Autos. Im übrigen stoppen wir selten den verkauf wegen "ausverkauft" - wir wollen doch natürlich soviel wie möglich verkaufen. Da wird eben nachgekauft, siehe Ü-Pakete, die wir dann eben open end gemacht haben.
Und wenn ich dann abgemahnt wurde und mich womöglich unterworfen habe (btw - würd ich NIE tun), ja und? Wenn ich also dann die Waschmaschine AEG54400 nie wieder so verkaufen darf - ja gut, dann eben nicht. Wollte ich ja eh nicht, weil es eben jeden Tag was anderes gibt. Das wiederum tangiert dann auch wieder die Wiederholungsgefahr, die womöglich hier gar nicht gegeben sein könnte.
Und last but not least: Das Konzept per UWG und Abmahnung ganz grundsätzlich quasi zu verbieten kollidiert erheblich mit solchen banalen Dingen, wie dem Grundgesetz. Die unternehmerische Freiheit entspricht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, hierzulande noch ein hohes Rechtsgut. Und so weit, dass die Abmahner die ersten 20 Artikel davon ändern dürfen, was nicht mal und mit gutem Grund dem Bundestag erlaubt ist, sind wir denn doch noch nicht.
Als mittlerweile Abmahn-Profi - der Not gehorchend - wäre es uns immer ein Vergnügen gewesen, mal saftig abgemahnt zu werden. Eine tolle Story im Blog, dokumentiert mit allen Antworten des Paten auf die Schriftsätze, Fotostory von der Verhandlung ... einfach cool. Ich kann da nur an meinen Abmahn-Freund (" Der Vater aller Abmahner", verheiratet mit der "Mutter aller Schnäppchen", die auch rein optisch ein wirklich schönes Paar sind ...) im hohen Norden appellieren, uns endlich mal fertig zu machen :-D. Bock aufn fight, Alder?
Abschließend muss auch aber noch sagen, dass ich die hier genannten Begriffe "Verantwortung", "Abmahnung" und "Anwalt" nicht aufeinander bringe. Und zwar nach den alten Juristenfrage "cui bono" bezogen auf den ganzen Abmahnwahn.
Also, denen, die sich aus rechtlichen Gründen abgehalten fühlen, hier ein neues Impulsshopping aufzuziehen, kann ich nur zurufen "Tut es einfach!!". Wenn Euch Euer Anwalt abrät - sucht Euch einen neuen, der kein Reichsbedenkenträger ist, der nicht auf alle Probleme dieser Welt hinweist, sondern Euch zeigt, wie Ihr sie löst. Es gibt doch genug davon und wenn Ihr keinen findet, fragt mich ...
Kommentiert von: Der Pate | 07. Juni 07 um 11:44 Uhr